Startseite | Satzung | TippVerOrdnung | Gewinnbekanntgabe Ordnung | Admin | Datenschutz

Satzung

Satzung der TC Tipmönche AC 1996 n.e.V.

1. Fassung vom 18. Januar 2003
Änderungen vom 23. Oktober 2004
Änderungen vom 12. Februar 2005
Änderungen vom 23. Juli 2005
Änderungen vom 27. Oktober 2007
Änderungen vom 03. April 2009
Änderungen vom 20. März 2010
Änderungen vom 20. November 2010

Änderungen vom 01. September 2012


Aktuelle Fassung nach
Änderungen vom 08. Februar 2014

Präambel

"Gute Freunde kann niemand trennen, gute Freunde sind nie allein." (Zitat Franz B.)

Ein Tippclub gegründet 1996 im Mönchshof/-eck (große Kegelbahn), Adalbertsteinweg, Aachen, uns ewig an Aachen zu binden, sich unter Freunden in Aachen zu ein, zwei, drei, vier ... Bierchen und Jägermeister zu treffen, den Kontakt nicht zu verlieren, Wixis Sorgen und Ängste vor Freundesverlust durch spätere Abwanderungen aufgrund jobspezifischer Bindungen zu lindern, Fußballalltagssorgen und -ängste zu teilen, wenigstens zweimal im Jahr Spaß zu haben und den Ernst des wahren Lebens hinter sich zu lassen, seine Mitglieder und Sieger zu feiern, Neumitglieder willkommen zu heißen, Minderheiten zu integrieren und eine Plattform zu geben … und natürlich im Besonderen: Den einzig wahren Tipmönch zu ermitteln.
Die folgenden Paragraphen sollen dies begründen und festigen.

§ 1 Inkrafttreten

Diese 2. Fassung der Satzung der "Tipmönche" tritt mit dem Ende der Abstimmung über die Satzung und ihrer Annahme auf der Tippversamlung (TV) am 18.01.2003 in Kraft.

§ 2 Grundsätzliches, Vereinsname und Website

Diese Satzung drückt das grundlegende Ansinnen des TippClubs "TC Tipmönche AC 1996 n.e.V." - im Folgenden "Tipmönche" genannt - aus. Der Clubname ist nur in dieser Schreibweise gültig und kann nie geändert werden. Die Website des Clubs lautet www.tipmoenche.de. Die Bestimmungen des §3 sind auf §2 nicht anwendbar.

§ 3 Änderungen und Abweichungen von der Satzung

(1)
Die Satzung ist von einer einfachen Mehrheit der Tippversammlung vom 18. Januar 2003 angenommen worden. Sie kann nur durch eine fünf neuntel Mehrheit geändert werden. Dies gilt nicht für den §§ 2 und 4 dieser Satzung. Änderungsanträge können nur bis 7 Tage vor der Versammlung per eMail beim Vorstand eingereicht werden. Sie werden dann im Internet veröffentlicht und auf der Sitzung zur Abstimmung gebracht.
(2)
Der Antragsteller hat das Recht, seinen Änderungsantrag auf der Tippversammlung nach der Diskussion vor der Abstimmung im Sinne seines Antrages zu modifizieren, umzuformulieren bzw. zu ergänzen.

§ 4 Mitgliedsname

Mitglieder der "Tipmönche" heißen Tipmönche, wobei die Schreibweise festgelegt ist und nicht nach §3 geändert werden darf.

§ 5 Ordentlicher Mitgliedsstatus

Ordentlichen Mitgliedsstatus haben zum Zeitpunkt des Inkraftretens dieser Satzung alle Tipmönche, die vor der Versammlung vom 29. Juni 2001 bereits mitgetippt haben. Ebenfalls ordentliche Mitglieder sind die, die sich auf der genannten oder folgenden Tippversammlung vorgestellt haben und deren Antrag auf Mitgliedschaft angenommen worden ist. Ordentlichen Mitgliedsstatus kann man nach den in §8 beschriebenen und zu erfüllenden Formalien erlangen.

§ 6 Verlust des Mitgliedstatus

(1)
Wer vier Runden (zwei Jahre) hintereinander nicht mittippt, fliegt 'raus und wird bei Wiedereinstieg als Neumitglied betrachtet. Der Wiedereinstieg ist erst nach einer "Sperre" von einer Runde möglich.

(2)
Der Mitgliederstatus geht verloren, wenn ein Tipmönch drei Kalenderjahre in Folge nicht an einer offiziellen Veranstaltung der Tipmönche teilnimmt. Der Wiedereinstieg kann wie bei Neumitgliedern wieder beantragt werden. Der Mitgliedsstatus wird nicht verloren, falls gründe nach §§ 3;9a vorliegen, durch die die Mitgliedschaft aufrecht erhalten werden kann.


(3)
Die Mitgliedschaft kann auf Wunsch des Tipmönchen jederzeit beendet werden.

§ 7 Außerordentliche Mitglieder / Neumitglieder

Außerordentliches Mitglied kann jeder werden, der einen Bezug zu den "Tipmönchen" hat und der Satzung zustimmt. Ebenfalls müssen die Aufnahmekriterien der Tippverordnung (TippVO) erfüllt sein. Die außerordentliche Mitgliedschaft wird durch Abgabe der ersten Tipps wirksam und schließt automatisch die Zustimmung zur Satzung ein.

§ 8 Dauer der außerordentlichen Mitgliedschaft

Die außerordentliche Mitgliedschaft besteht vorläufig bis zur den ersten Tipps folgenden Tippversammlung, auf der sich das außerordentliche Mitglied in freien Worten oder mit einer kurzen vorbereiteten Rede vorstellen muss. Anschließend kann ein Antrag auf Mitgliedschaft gestellt werden, über den die Tippversammlung mit einfacher Mehrheit abzustimmen hat. Ein neues Mitglied darf die Versammlung nicht vorzeitig verlassen, andernfalls wird dem zugestimmten Antrag automatisch widersprochen. Ein Freikauf in Form einer kleinen Runde Pils ist möglich.

§ 9 Tippversammlung (TV)

Das wiederkehrende Treffen der "Tipmönche" ist die Tippversammlung (TV). Bei Abstimmungen und Wahlen sind alle anwesenden ordentlichen Mitglieder stimmberechtigt. Sie kann nicht begonnen werden, ohne dass ein Schriftführer bestimmt worden ist. Im Übrigen geht eine Runde Pils zu Lasten der Clubkasse. Diese hat zur Siegerehrung zu erfolgen, so dass jeder was zum Anstoßen hat. Die Sitzung ist erst mit dem L'theo-Zitat beendet (siehe auch §32). Anschließend ist es festgeschriebener Brauch, den Kegelmönch zu ermitteln.

§ 9a Teilnahmeverpflichtung an der TV

(1)
Alle Mitglieder sind generell verpflichtet, an der Tippversammlung teilzunehmen; Abmeldungen sind dem Vorstand frühzeitig bekanntzugeben. Die Teilnahme wird bei jeder Sitzung festgestellt und im Protokoll festgehalten.

(2)
Nicht-Teilnahme kann gem. §6 (2) zum Verlust der Mitgliedschaft führen.

(3)
Der Mitgliedsstatus kann durch einen Beitrag zu einer offiziellen Veranstaltung der Tipmönche bis zur folgenden Veranstaltung aufrecht erhalten werden. Über den Erfolg des Beitrages zur Wahrung der Mitgliedschaft wird direkt bei der Tippversammlung abgestimmt.

§ 10 Sitzungsort

(1)
Der Sitzungsort ist und bleibt Aachen.
(2)
Sollte eine Sommer- oder Wintersitzung in Verbindung mit einem Sonderevent stattfinden, so ist ein
Sitzungsort auch außerhalb von Aachen möglich.

§ 11 Tagesordnung der Tippversammlung

Die Tagesordnung der Tippversammlung wird vom Präsidenten - vertreten durch den Kassenwart - aufgestellt. Das satzungsmäßige Ende sollte dabei immer beachtet werden.

§ 12 Schriftführer

Schriftführer der Tippversammlung ist der Pressesprecher oder bei Abwesenheit ein Vertreter, den er möglichst vorher bestimmt. Er ist dazu verpflichtet, die Mitschrift innerhalb von 10 Tagen dem Tippauswerter zur Veröffentlichung auf der Website der Tipmönche zur Verfügung zu stellen.

§ 13 Ämter

Die "Tipmönche" werden nach innen und außen durch den Vorstand vertreten. Die einzelnen Mitglieder des Vorstandes müssen auf jeder "Winter-Versammlung" neu gewählt bzw. bestätigt werden. Zum Vorstand gehören die Ämter der §§14-17. Weitere Ämter (§§18-20) gehören nicht zum Vorstand.

§ 14 Der Präsi

Der Präsi (Präsident) hat die Aufgabe den Club nach den Grundsätzen der Satzung zu führen. Er leitet die all-halbjährliche Tippversammlung. Dort wird eine vorbereitete, zukunftsweisende Rede von ihm erwartet. Außerdem ist er der wichtigste Mann im Club.

§ 15 Der AO

Der AO (AnimationsOrganisator) hat die Aufgabe, den Club durch regelmäßige Events bei Laune zu halten und hat aufgrund seiner immer heiteren Art auch außerhalb der Geschäftszeiten immer ein aufmunterndes, animierendes Wort übrig.

§ 16 Der Kassenwart

Der Kassenwart (Kassenwart) führt die Kasse. Ihm müssen alle Mitglieder finanziell vertrauen. Auf jeder Versammlung legt er den Kassenbestand offen und muss von den Mitgliedern per einfacher Mehrheit entlastet werden. Zur Kontrolle kann er einen Kassenprüfer bestellen.

§ 17 Der Gleichstellungsbeauftragte

Der Gleichstellungsbeauftragte (GSB) sorgt sich um die Gleich-stellung aller, natürlich aller, vor allem aber clubspezifisch.

§ 18 Tippauswerter

Der Tippauswerter nimmt zu jedem Spieltag die Tipps entgegen, wertet sie aus und aktualisiert, pflegt und verwaltet die Internetseite. Er ist somit das bekannt gebende Organ des Clubs. Er ist angehalten, die Tipps aller Tipmönche vor Anpfiff der ersten Partie des Spieltages und die Auswertung bald möglichst nach Ende der Spiele im Internet zu veröffentlichen. Um seine Unabhängigkeit vom Vorstand zu zeigen, wird er weder gewählt noch ist er Mitglied des Vorstands.

§ 19 Mannschaftsarzt

Das Amt des Mannschaftsarztes darf nur von einem ausgebildeten Arzt bekleidet werden. Es wird darauf Wert gelegt, dass dieser bei jeder Veranstaltung (z.B. Kicken, Kegeln, Trinken) anwesend ist, damit kein Tipper sein Leben fürchten muss.

§ 20 Clubberichterstatter / Pressesprecher

Der Clubberichterstatter erstattet von jedem Sonderevent einen kurzen Bericht und ist auch dafür zuständig, dass ordentlich Fotos gemacht werden. Für seine Abwesenheit bestimmt er einen Vertreter.

§ 20 a GÄSTEBUCHEINTRAG / GÄSTEBUCHWART

- gestrichen -

§ 20 b Tafelschreiber

Der Tafelschreiber übernimmt auf der Wintersitzung die Aufgabe der Stimmauszählung bei den Abstimmungen zu den vorliegenden Anträgen sowie die Auszählung bei der Wahl der Ämter. Die Wahl des Tafelschreibers hat vor Beginn der Sitzung zu erfolgen.

§ 21 Ämterdoppel

Das Ämterdoppel oder -trippel ist gestattet. Das bedeutet, ein Mitglied kann mehrere Ämter zur gleichen Zeit bekleiden.

§ 22 Vorstands- und Ämterwahlen

Die Vorstands- und Ämterwahlen werden jeweils bei der der Hinrunde folgenden Tippversammlung ("Wintersitzung") für die Posten der §§14-17 und §§19-20b durchgeführt. Stimmberechtigt sind alle anwesenden ordentlichen Mitglieder. Stellen sich mehr als zwei Mitglieder zur Wahl, gibt es mehrere Wahlgänge, wobei immer derjenige ausscheidet, der die wenigsten Stimmen erhalten hat. Die letzte Stichwahl wird durch einfache Mehrheit entschieden.

§ 23 Kandidatenaufstellung

Die Kandidaten für die Ämter werden auf Vorschlag aufgestellt. Zu diesem Vorschlag muss eine kurze, aber prägnante Zielevorstellung des Kandidaten bzw. Eignungsbegründung des Vorschlagenden abgegeben werden. Vorschlagsrecht hat jedes ordentliche Mitglied.

§ 24 Annahme der Wahl

Der ins Amt gewählte muss die Wahl annehmen, darf sie insbesondere bei Abwesenheit jedoch auch ablehnen. Der Annahme folgt die Gelobigung, die geäußerten Zielevorstellungen umsetzen zu wollen.

§ 25 Kasse der Tipmönche

Die Kasse wird vom Kassenwart geführt und auf jeder Versammlung offen gelegt. Die gezahlten Beiträge werden vollständig für den Club und seine Mitglieder verwendet.

§ 26 Verwendung der Beiträge

Die durch die Tipper einer jeden Runde geleisteten Beiträge werden weitest möglich für eben diese Runde und für folgende Ausgaben verwendet:
(1) Auszahlung der Spieltagsgewinne
(2) Auszahlung der Tipprundengewinne
(3) Auszahlung der Sonderprämien
(4) Internet- und Websitekosten
(5) Urkundenkosten
(6) Mitgliederrunde Pils bei jeder Tippversammlung
(7) Kasten Bier bei jedem Sonderevent
(8) Vom Vorstand gebilligte Ausgaben.

§ 27 Tippen

Die Tippverordnung (TippVO) regelt alle Belange des Tippens. Sie gilt nur im Zusammenhang mit dieser Satzung und darf dieser nicht widersprechen.

§ 28 Gewinne

In derGewinnbekanntgabeordnung (GewBO) legt der Vorstand die Gewinnhöhen fest. Die Gewinnhöhen bleiben bis auf Weiteres gültig, sofern sie nicht vom Vorstand spätestens nach den ersten sechs Spieltagen einer Tipprunde offiziell geändert werden. Eine Änderung wird in den News bekannt gegeben.

§ 29 Ehrungen

Die Podiumsplätze einer jeden Runde werden auf der Tippversammlung geehrt. Die Gewinner müssen anwesend sein. Bei unentschuldigtem Fernbleiben des Siegers der Tipprunde wird vom seinem Gewinn eine Runde Pils geschmissen, wobei auf das Wohl des Ferngebliebenen getrunken wird. Das Fernbleiben ist spätestens einen Tag vor dem Treffen unter der clubeigenen eMail-Adresse bekannt zu geben.

§ 30 Der Tipmönch

Der Wanderpokal "Der Tipmönch" wird dem neuen Tipp-Sieger während der Sitzung vom Gewinner der letzten Runde persönlich überreicht. In besonderen Härtefällen kann die Übergabe auch vom Vorstand vorgenommen werden. Der bisherige Wahrer ist verantwortlich, dass "Der Tipmönch" bei der Sitzung anwesend ist. Bei Fernbleiben des "Der Tipmönch" entschuldigt sich der alte Wahrer beim neuen Wahrer charaktervoll und schickt ihm den Pokal innerhalb von vier Wochen zu. Ansprechpartner für Fristen und Versäumnisse ist der GSB.

§ 31 Tipperinnerung

Mitglieder werden in den Tagen vor dem Spieltag nicht offiziell an das Abschicken des Tippzettels bzw. der Tippmail erinnert.

§ 32 Ende

... um L'theo zu zitieren: "Zähne putzen, Pipi machen ab im Bett - oder in die nächste Kneipe."